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Wir sind nicht nur Gebäude-energieberater (HWK) sondern eingetragen in die Energie-effizienzexpertenliste des Bundes

 

DENA / BAFA / KFW

Der Energieausweis dient als eine Art Vergleichsinstrument. Er gibt Auskunft über die Energieeffizienz des Objekts, wodurch sich Gebäude untereinander vergleichen lassen. Aus den zugrundeliegenden Werten lassen sich dann Kosten für die Zukunft ermitteln.

 

Der Energieausweis für Immobilien

Der Energieausweis ist eine Dokumentation, die die energetische Bewertung eines Gebäudes darstellt. In Deutschland sind die Ausstellung, Verwendung sowie die Grundsätze und Grundlagen für Energieausweise durch die Energieeinsparverordnung festgelegt.

 

Das Wichtigste zum Energieausweis im Überblick:

  • Ein Energieausweis ist eine Gesamtübersicht und somit eine transparente Möglichkeit die Energieeffizienz einer Immobilie zu zeigen.
  • Die Energieausweispflicht wurde vom Gesetzgeber ins Leben gerufen um Mieter und Käufer zu schützen. Zudem sollen alle Betroffenen sensibilisiert und zum Handeln angeregt werden, sofern erforderlich.
  • Der Energieausweis ist kein Standardzertifikat, welches man für 19 Euro im Internet bestellt, sondern das Ergebnis gewissenhafter und qualifizierter Ingenieursarbeit.
  • Ein falscher Energieausweis verfehlt sein Ziel und ist eine arglistige Täuschung
  • Es gibt Unterschiede zwischen Energieausweisen und der Arbeitsweise von Energieberatern*

*Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Begriff Energieffizienzberater allerdings schon und wird, wie ein Meistertitel nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben. Viele Laien spielen hier mit der Unwissenheit der Kunden.

 

Was ist ein Energieausweis?

Im August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Gesetzgeber verkündet und löst ab dem 01. November 2020 die vorherige Gesetzgebung (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) ab. Somit regelt das GEG zukünftig die energetischen Anforderungen und Richtlinien für klimatisierte oder beheizte Objekte.

Die neue Rechtsprechung beinhaltet Grundsätze und Weisungen zur Klima- und Heizungstechnik, wie auch zum Hitzeschutz und der Dämmung von Gebäuden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Erstellung und Verwendung von Energieausweisen (Bedarfsausweis), wenn ein Neubau entsteht, eine umfassende Sanierung stattfindet oder die Immobilie vermietet oder zum Verkauf angeboten werden soll. Dies war bereits im bisherigen Energieeinsparrecht eine klare Vorgabe und stellt ebenfalls im neuen Gebäudeenergiegesetz eine Anforderung dar.

 

Woher erhalte ich den Energieausweis?

Die entscheidende Antwort gleich zu Beginn: Eigenständig können Sie sich bedauerlicherweise keinen Energieausweis ausstellen. Für die Erstellung eines anerkannten Energieausweises ist eine Person mit beruflichem Bezug zum Bauwesen erforderlich. Noch besser ist es, wenn Sie sich für einen Energieberater oder eine Energieberaterin mit einer Zusatzausbildung entscheiden.

Nun, wenn Sie sich fragen, wo Sie solche qualifizierten Energieberater:innen finden können, gibt es eine Lösung. Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) hat eine Expertendatenbank erstellt und zur Verfügung gestellt, um Ihre Suche zu erleichtern. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie auf zertifizierte Energieberater:innen vertrauen können. Wir, die Energieberater Berlin, sind stolz darauf, zertifizierte Energieberater zu sein und sind in dieser Datenbank aufgeführt. Zudem sind wir als Berater für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert und verfügen über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung.

Was benötige ich für den Energieausweis?

Hierbei wird zunächst in Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschieden. 

Möchten Sie einen Verbrauchsausweis, so werden Nachweise zur Berechnung der Energieverbauchskosten von Warmwasser und Heizung benötigt. Diese sollten mindestens einen Zeitraum von drei Jahren dokumentieren. Ebenso benötigt es Informationen über Leerstände sowie Bilder von der Immobilie.

Wenn das Objekt beispielsweise ein ganzes Jahr lang zu über 50 Prozent leer stand, darf kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Dies wird als umfangreicher Leerstand betrachtet und führt dazu, dass der Grenzwert des sogenannten "Leerstandsfaktors" überschritten wird, wodurch die Ausstellung des Verbrauchsausweises nicht möglich ist.

Zusätzlich dazu müssen die vollständigen Daten zum Stromverbrauch der gesamten Immobilie (alle Nutzungseinheiten) berücksichtigt werden. Auch die regionalen Witterungsverhältnisse spielen eine Rolle in diesem Zusammenhang.

Möchten Sie einen Bedarfsausweis, kommen zu den Unterlagen, die Sie für den Verbrauchsbeweis benötigen, noch weitere hinzu. Dabei handelt es sich unter anderem um Dokumente zu den Grundrissen und der Architektur des Gebäudes, Baubeschreibung, sowie Modernisierungsunterlagen und das Abgasprotokoll des Schornsteinfegers.

Grundsätzlich erfolgt eine Begehung der Immobilie für die Erstellung und Berechnung beider Ausweisformen.

 

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